Mit dem bestellten Dienst nimmt das BelWü eine "Datenverarbeitung im Auftrag" für Ihre Schule vor. Um für diese Datenverarbeitung einen rechtlich sicheren Rahmen zu haben, hat das Kultusministerium in Baden-Württemberg einen Vertrag zwischen der Schule und dem BelWü ausgearbeitet, der dies regelt. Bitte lesen Sie vor der Bestellung den Vertrag und das Verfahrensverzeichnis hierzu und legen diese zu Ihren Unterlagen.